Behandlungskosten

Die Abrechnung meiner Leistungen efolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und entspricht der üblichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernehmen je nach Vertrag die Behandlungskosten. Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers bzw. des Arztes ist der Patient und nicht seine Krankenkasse. Gesetzliche Kassen erstatten grundsätzlich keine Leistungen des Heilpraktikers. Kleiner Hinweis: Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit sich über eine „Zusatzversicherung“ der privaten Krankenversicherer für unsere Leistungen zu versichern.